WICHTIGE INFORMATION
Seit dem 01.01.2023 regelt das Umsatzsteuergesetz. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz, dass
unter bestimmten Voraussetzungen für Betreiber von PV Anlagen die Steuer auf 0 % ermäßigt wird.
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Daher sind unsere ausgewiesenen Preise um die MwSt. reduziert.
Sollten Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind wir verpflichtet zu unserem Preis noch die MwSt. zu berechnen.
Das wäre zum Beispiel der Fall bei Firmen oder Auslandssendungen. Endverbraucher, welche die Anlagen in Ihren Häusern einbauen erfüllen
die o.g. Regelungen in der Regel. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie uns bitte.
Die Einhaltung der o.g. Voraussetzungen sind an uns nach dem Kauf schriftlich zu bestätigen. Hierzu erhalten Sie nach dem Kauf ein Formular von uns.
Diesen Artikel haben wir am 20.04.2023 in unseren Katalog aufgenommen.